Der Jahresbeitrag wird per SEPA-Lastschriftmandat zum 31. März jeden Jahres, erstmalig im Jahr
2026, eingezogen. Die Höhe des Beitrags ist in der Beitrags- und Gebührenordnung des Vereins festgelegt. Bei Nichtteilnahme am SEPA-Lastschriftmandat, muss der zu überweisender Beitrag selbstständig vom Mitglied bis spätestens 31. März überwiesen werden. Jedes Mitglied ist zur pünktlichen Zahlung der Beiträge
verpflichtet.
Für das Rumpfgeschäftsjahr 2025 entfallen die Gebühren der Mitgliedschaft.

Unsere Bankverbindung:
Kontoinhaber:
s’Freibädle Beutelsbach e.V.
Institut: Volksbank Stuttgart
IBAN: DE27 6009 0100 0766 9590 07
BIC: VOBADESSXXX
Verwendungszweck: Name, Vorname, Art und ggfs. Mitgliedsnummer


Das Formular bitte ausdrucken, unterschreiben und an die Vereinsanschrift schicken oder
scannen und per E-Mail zukommen lassen.

Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats für:

Ich ermächtige den Zahlungsempfänger, s’Freibädle Beutelsbach e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

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